Das kleine ET420-Lexikon

Abnahme

kurz: Abn

Die Abnahme bezeichnet die Abschlussüberprüfung eines Neubaufahrzeugs durch ein Ausbesserungswerk. Dieses erteilt die Betriebserlaubnis wenn das Fahrzeug keine Mängel aufweist. Das Fahrzeug wird dem Fahrzeughersteller damit buchstäblich abgenommen, die technische Verantwortung übernimmt ab diesem Zeitpunkt im weitesten der Auftraggeber.
Mit der Abnahme erhält ein Fahrzeug in der Regel eine Zulassung von 6 Jahren, dann wird erstmals eine Revision fällig.