Die Abnahme bezeichnet die Abschlussüberprüfung eines Neubaufahrzeugs durch ein
Ausbesserungswerk.
Dieses erteilt die Betriebserlaubnis wenn das Fahrzeug keine Mängel aufweist.
Das Fahrzeug wird dem Fahrzeughersteller damit buchstäblich abgenommen, die technische Verantwortung übernimmt ab diesem Zeitpunkt im weitesten der Auftraggeber.
Mit der Abnahme erhält ein Fahrzeug in der Regel eine Zulassung von 6 Jahren, dann wird erstmals eine
Revision fällig.