Die regelmässige und intensive Wartung der Triebfahrzeuge in bestimmten Zeitintervallen wird als Revision bezeichnet.
Die Revisionen werden je nach Intensität entweder von dem für das Fahrzeug zuständigen
Betriebshof,
oder bei umfangreicheren Arbeiten von einem
Ausbesserungswerk
durchgeführt.
Im letzteren Fall werden die Fahrzeuge meist Buchstäblich in alle Einzelteile auseinander genommen.
Nach Prüfung, Reparatur oder Neubau von Einzelteilen des Fahrzeugs, wird dieses wieder in einen Zustand versetzt welcher einem Neubau gleichkommt.
Diese Maßnahmen garantieren sowohl Sicherheit als auch Langlebigkeit der Fahrzeuge, sowie eine erhebliche Minimierung von Ausfällen durch Verschleiss und Alterserscheinungen.
Foto: Axel Tomforde
Durch die Revision bekommen die Fahrzeuge eine Zulassung welche, je nach Umfang der Revision eine bestimmte Zeitspanne umfasst. Hier an einem theoretischen Beispiel veranschaulicht:
Hauptuntersuchung:
REV NN X 1.1.2000
nach 6 Jahren:
REV TP 1.1.2000 V
noch ein Jahr später:
REV TP 1.1.2000 VV
nach insgesamt acht Jahren:
REV 4 1.1.2008, gilt dann vier Jahre.
Oder:
REV NN X 1.1.2008, damit fängt dann das Ganze von vorne an.